Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Projektes Food-Certifications.com
einem Projekt der MicroMol GmbH, Karlsruhe; vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Andrea Dreusch
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertrages im Rahmen des Projektes Food-certifications.com zwischen der MicroMol GmbH und dem Kunden (Auftraggeber) im Bereich der Online-Datenbank, sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien.
I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für die Verträge der MicroMol GmbH mit den Kunden hinsichtlich der Veröffentlichungen ihrer Daten auf der Website www.food-certifications.com im Rahmen der Online-Datenbank, sowie mit Kunden hinsichtlich des Zugriffs auf die Datenbank, die online oder auf sonstigem Wege geschlossen werden. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- "Vertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen oder weiterführender Aufträge (Darstellungen, Präsentationen, Logos, etc.) eines Unternehmens oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) auf den Seiten www.food-certifications.com der MicroMol GmbH.
- "Anzeige" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Eintrag der Unternehmensdaten in die Datenbankfelder.
- "weiterführende Aufträge" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausführlichere Unternehmensdarstellungen als dies die Datenbank zulässt, Logoschaltungen, Banner und ähnliche Leistungen.
II. Veröffentlichungen bei food-certifications
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt durch die Freischaltung der Anzeige durch die MicroMol GmbH nach Übermittlung einer Kopie des eingetragenen Zertifikats durch den Auftraggeber zustande oder durch die Einstellung der übermittelten Inhalte, Logos oder anderer Darstellungen.
- Die Bestellung einer Anzeige erfolgt durch Ausfüllen des auf der Website bereitgehaltenen Formulars durch den Auftraggeber selbst und die Übermittlung der Kopie des eingetragenen Zertifikats per Post, Fax oder e-mail. Die Bestätigung der Auftragserteilung erfolgt nach Eingang und nach einer Überprüfung durch MicroMol durch die unmittelbare Freischaltung. Mit der Freischaltung ist der Vertrag zustande gekommen.
- Die Bestellung einer weiterführenden Leistung (Werbebanner, Präsentationsseite, link, Logo, etc.) erfolgt durch schriftliche Auftragserteilung via Brief, Fax oder e-mail. Die Bestätigung der Auftragserteilung in diesem Fall erfolgt nach Eingang und nach einer Überprüfung durch MicroMol durch die unmittelbare Freischaltung. Mit der Freischaltung ist der Vertrag zustande gekommen.
§ 2 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche Adresse an, so kann die MicroMol GmbH, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten und die Freischaltung sofort rückgängig machen.
§ 3 Ablehnungsvorbehalt
- Die MicroMol GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge und weiterführende Aufträge aufgrund ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Gestaltung abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für die MicroMol GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
- Für den Fall, dass eine bereits online geschaltete Anzeige oder weiterführende Inhalte inhaltlich oder durch ihre Gestaltung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist die MicroMol GmbH berechtigt, diese Anzeige oder weiterführenden Inhalte unverzüglich aus dem Angebot zu entfernen. Die MicroMol GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich über die Entfernung des Angebots informieren und mit ihm das weitere Vorgehen absprechen.
- Bei der Ablehnung einer Anzeige oder weiterführender Aufträge vor der Schaltung oder der Entfernung bereits geschalteter Aufträge steht dem Auftraggeber ein Ersatzanspruch gegen die MicroMol GmbH nicht zu, sofern die Anzeige oder die weiterführenden Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für die MicroMol GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Hat dies der Auftraggeber zu vertreten, so steht der MicroMol GmbH eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu.
§ 4 Anlieferung weiterführender Aufträge
- Bei der Zurverfügungstellung von Daten und Material zur Veröffentlichung stehen dem Auftraggeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
- Eingabe der Daten per Web-Formular;
- Übersendung der Daten per E-Mail, Brief, Fax oder sonstigem;
- Übersendung einer digitalen Vorlage;
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung der Anzeigenmittel. Diese hat rechtzeitig vor dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigenmaterials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, hat die MicroMol GmbH nicht zu vertreten.
§ 5 Erstellung weiterführender Aufträge durch die MicroMol GmbH
- Sofern der Auftraggeber dies ausdrücklich beauftragt, wird die MicroMol GmbH für den Kunden die Gestaltung und Umsetzung von weiterführenden Darstellungen und Präsentationen nach den Vorgaben des Auftraggebers vornehmen.
- Für die Erstellung und Gestaltung solcher Aufträge durch die MicroMol GmbH ist ein entsprechendes Entgelt zu leisten. Die Höhe des Entgelts wird entsprechend dem Aufwand gesondert vereinbart.
- Die Urheber- und Nutzungsrechte an den von der MicroMol GmbH für den Auftraggeber erstellten Darstellungen und Präsentationen verbleiben bei der MicroMol GmbH und werden auch nach Vertragsbeendigung nicht automatisch auf den Auftraggeber übertragen, soweit dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wird. Dies gilt nicht für die Teile der Darstellungen und Präsentationen, die von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden.
§ 6 Verletzung der Rechte Dritter
- Die MicroMol GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie deren technische Gestaltung auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.
- Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Darstellungen und Präsentationen Marken oder urheberrechtlich geschütztes Material benutzt werden, gilt die Genehmigung zu deren Nutzung durch die Beauftragung als erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
- Der Auftraggeber stellt die MicroMol GmbH ausdrücklich von etwaigen Ansprüchen Dritter durch Form, Inhalt und Gestaltung der Dokumentationen und Präsentationen frei. Dies gilt insbesondere für etwaige Verletzungen von Urheber- und Markenrechten.
§ 7 Veröffentlichung der Anzeige und weiterführender Aufträge
- Die MicroMol GmbH wird die beauftragte Anzeige des Auftraggebers nach Prüfung der Zertifikatskopie für die vereinbarte Dauer der Schaltung online im Rahmen von www.food-certifications.com Nutzern zur Verfügung stellen.
- Die MicroMol GmbH wird beauftragte weiterführende Aufträge des Auftraggebers zum vereinbarten Zeitpunkt für die vereinbarte Dauer der Schaltung online im Rahmen von www.food-certifications.com Nutzern zur Verfügung stellen
- Der Auftraggeber hat die geschaltete Anzeige oder weiterführenden Inhalte unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige durch die MicroMol GmbH verursachten Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung als mangelfrei genehmigt.
§ 8 Übernahme der Anzeige oder weiterführender Inhalte durch Dritte
- Der MicroMol GmbH ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet, die Anzeige oder die weiterführenden Inhalte ganz oder teilweise an andere On- oder Offline-Medien zur Veröffentlichung weiterzugeben.
- Eine Haftung der MicroMol GmbH für eine unberechtigte Übernahme der Inhalte oder einzelner Bestandteile in das Angebot Dritter besteht nicht, da eine solche Übernahme nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sollten der MicroMol GmbH derartige Fälle bekannt werden, so wird er den Auftraggeber darüber informieren.
§ 9 Entgelt
- Für die Schaltung und Bereithaltung der Anzeige und der weiterführenden Inhalte ist ein Entgelt an die MicroMol GmbH fällig. Die Höhe des Entgelts richtet sich - soweit zwischen den Parteien nicht individuell schriftlich vereinbart - nach der online veröffentlichten Preisliste der MicroMol GmbH. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers im Internet veröffentlicht ist.
- Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungseingang auf dem Konto der MicroMol GmbH, ist eine Zahlung als erfolgt anzusehen.
- Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber lediglich dann zu, wenn und soweit sich sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis ergibt. Eine seitens des Auftraggebers erklärte Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder der MicroMol GmbH anerkannt worden sind.
§ 10 Gewährleistung
- Die MicroMol GmbH gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen und Darstellungen oder Präsentationen. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
- Ein Fehler in der Darstellung liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- und/oder -Hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.
- Ist eine Wiedergabe der Anzeigen aufgrund von Ursachen, die die MicroMol GmbH zu vertreten hat, nicht möglich, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber ist dagegen ausgeschlossen.
III. Zugriff auf die Datenbank
§ 1 Datenbankzugriff
Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Jedermann hat die Möglichkeit nach den eingetragenen und freigeschalteten Unternehmen zu suchen.
IV. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Haftung
- Die MicroMol GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten uneingeschränkt. Das gilt auch für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Die MicroMol GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).
- Gegenüber Unternehmern ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
§ 2 Datenschutz
- Die MicroMol GmbH erhebt und speichert mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung nur solche Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind. Sie verwendet sämtliche zur Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Nutzer eingewilligt hat.
- Die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden gewährleistet.
§ 3 Sonstiges
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben Karlsruhe. Daneben ist die MicroMol GmbH auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich dann, eine der unwirksamen Regelung nahekommenden und wirtschaftlich sinnvolle Ersatzregelung zu treffen.
- Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist Karlsruhe.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
Stand 16.05.2007
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